Ist eine Renovierung beim Auszug verpflichtend? In der Zeit, in der ein Mieter in einer Mietswohnung lebt, hat der Vermieter kaum Einfluss darauf, wie der Mieter die Wohnung gestaltet und einrichtet. Es dürfen nach Belieben die Wände gestrichen werden und neue Möbelstücke angeschafft werden. Was jedoch nicht verändert werden darf, ist die Bausubstanz. Werden zum Beispiel Badezimmerfliesen entfernt oder Holzelemente lackiert, so darf dies nicht ohne Einverständnis des Vermieters geschehen.
Die ursprünglichen Bausubstanzen der Wohnungen müssen in der Regel in jeder Mietswohnung erhalten bleiben. Außerdem ist es wichtig, dass die Wände und der Boden nicht beschädigt werden. Andernfalls kann der Vermieter hierfür beim Auszug eine Entschädigung verlangen. Beim Auszug aus einer Mietswohnung gilt grundsätzlich, dass die Wohnung in einem neutralen und guten Zustand hinterlassen werden muss.
Renovierung beim Auszug? – Pflichten des Mieters beim Auszug
Damit dem Vermieter eine möglichst problemlose Weitervermietung gestattet ist, muss der Mieter die Wohnung in neutralen Farben hinterlassen. Der Vermieter darf zwar nicht eine bestimmte Farbe wie „weiß“ vorschreiben, der Mieter muss dennoch beim Auszug die Wohnung in neutralen Farben streichen. So wird gewährleistet, dass die Farbgestaltung von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird.
Rechte des Mieters
- Der Vermieter kann seinen Mieter nicht vertraglich dazu verpflichten, eine komplette Renovierung der Wohnung vorzunehmen.
- Während des Mietverhältnisses darf der Mieter die Wohnung farblich frei gestalten und einrichten.
- Ungenaue und schwammige Aussagen im Mietvertrag wie, dass die Wohnung wie überlassen aussehen muss, sind nicht rechtens.
- Klauseln, die den Mieter dazu verpflichten, anteilig Kosten bei der Renovierung zu übernehmen sind ungültig.
- Mieter müssen ebenfalls keine Tapeten entfernen oder Türen und Fenster streichen. Vorgaben hierzu im Mietvertrag sind ungültig.
- Wenn dem Mieter eine Wohnung unrenoviert übergeben wird, dann muss dieser keine für keine Renovierungsarbeiten aufkommen. Sollten in diesem speziellen Fall dennoch Schönheitsreparaturen vorgenommen werden, so ist der Vermieter verpflichtet, diese zu zahlen.
Hier erfahren Sie mehr über allgemeine Rechte und Pflichten von Mietern.