Wohngemeinschaften sind insbesondere für Studenten eine beliebte Art zu wohnen. In den meisten Wohngemeinschaften zahlt man deutlich weniger Miete als in Wohnungen für Einzelpersonen. Die Geselligkeit, die eine WG oft mit sich bringt, ist ebenso häufig ein Argument, um in eine Wohngemeinschaft zu ziehen. Doch nicht jede Erfahrung mit Mitbewohnern ist eine positive: Mitbewohner, die nie ihr Geschirr abwaschen, beim Putzen helfen und zu laut sind, wünscht sich niemand. In diesen Fällen hilft es nur die Probleme offen anzusprechen und auf Verständnis und Rücksicht zu hoffen. Aber welche Rechte und Pflichten haben alle Mieter einer Wohngemeinschaft im mietrechtlichen Sinn?

Wohngemeinschaft

Das Mietrecht schreibt keine konkreten Rechte und Pflichten für Wohngemeinschaften vor. Deshalb leiten sich Rechte und Pflichten einer WG aus unterschiedlichen Urteilen ab. Es gibt grundsätzlich 3 Möglichkeiten eines WG-Mietvertrags, in dem jeweils Rechte und Pflichten des Vermieters und der Mieter festgehalten werden.

Variante 1: Alle Mitglieder der Wohngemeinschaft sind Hauptmieter

Bei dieser Variante haben alle Mieter dieselben Rechte und Pflichten und werden alle namentlich im Mietvertrag eingetragen. Sollte beispielsweise ein Bewohner der WG seine Miete nicht zahlen, kann der Vermieter diese Mieter von allen anderen WG-Mitgliedern verlangen. Bei dieser sogenannten „echten WG“ ist vor allem bei einem Auszug zu beachten, dass alle Mitglieder der WG sowie der Vermieter dem Auszug zustimmen müssen.

Variante 2: Ein WG-Bewohner ist Hauptmieter, die anderen sind Untermieter

Hier ist nur ein WG-Mitglied Hauptmieter und trägt die volle Verantwortung zum Beispiel in Bezug auf die Kaution, die Miete oder das Haften von Schäden. Die Wohngemeinschaft muss intern regeln wie die Abgaben gezahlt werden und was passiert, wenn einzelne Mitbewohner ihre Pflichten nicht erfüllen.

Sollte der Hauptmieter ausziehen übernimmt der Vermieter der Wohnung meistens einen der Untermieter als neuen Hauptmieter. Im Allgemeinen benötigt der Vermieter gute Gründe, um einen neuen Hauptmieter nicht zu akzeptieren. Hierzu würde zum Beispiel zählen, wenn ein Untermieter bereits vermehrt sehr negativ aufgefallen ist.

Variante 3: Einzelne Mietverträge für jedes WG-Mitglied

Bei dieser Variante bestimmt der Vermieter die einzelnen WG-Mitglieder. Jeder erhält einen einzelnen Mietvertrag und kann ohne Absprache mit den Mitbewohnern aus der Wohnung ausziehen. Die Kündigunsfrist liegt i.d.R. wie in allen anderen Fällen bei 3 Monaten. Mögliche Problematiken können allerdings bei Nebenkostenabrechnungen oder Schönheitsreparaturen entstehen. Deshalb ist es bei diesem Mietverhältnis besonders wichtig, solche Dinge im Voraus in Rücksprache mit dem Vermieter abzuklären.