Durch Transport- und Fahrtkosten, Maklergebühren, Neuanschaffungen sowie doppelte Mietzahlungen kann ein Umzug mit hohen Kosten verbunden sein. Glücklicherweise lassen sich Umzugskosten in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Konkret werden Sie bei Ihrem Umzug finanziell entlastet, wenn Sie aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken umziehen. Darüber hinaus ist es in bestimmten Fällen ebenso möglich, einen privat motivierten Umzug und die hier entstehenden Kosten steuerlich abzusetzen.
Umzug aus beruflichen Gründen
Wenn berufliche Gründen den Umzug verursachen, lassen sich die Kosten in bestimmten Fällen als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die Grundlage hierfür bildet das Bundesumzugskostengesetz. Zu den Fällen, in denen Ihre Umzugskosten bei einem beruflich begründeten Umzug steuerlich absetzbar sind, zählen folgende:
- Verkürzter Arbeitsweg: Sollten Ihr Umzug verursachen, dass Sie mindestens eine halbe Stunde weniger zur Arbeit benötigen, lassen sich Ihre Umzugskosten teilweise steuerlich absetzen. Wichtig ist hierbei, dass der Arbeitsweg pro Person betrachtet wird und nicht mit dem Arbeitsweg des Ehepartners addiert werden kann. Sollte der Umzug innerhalb einer Stadt stattfinden, so gilt auch hier die Verkürzung des Arbeitsweges als Begründung für die steuerliche Kostenerstattung.
- Wechsel des Arbeitsstandorts: Umzugskosten sind von der Steuer absetzbar, wenn Sie Ihre erste Stelle, zum Beispiel nach der Ausbildung, in einer anderen Stadt erhalten. Außerdem können Kosten erstattet werden, sobald der Arbeitnehmer aufgrund eines Standortwechsel des Unternehmens umziehen muss.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen:In seltenen Fällen lassen sich Umzugskosten steuerlich absetzen, wenn der Umzug aus freien Stücken und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geschieht. Beispielhaft erhielt ein im Krankenhaus tätiger Arzt das Recht, seine Umzugskosten steuerlich abzusetzen, da er durch seinen Umzug näher am Krankenhaus ist und somit schneller und effizienter Patienten betreuen zu können.
- Zweitwohnung und Dienstwohnung: Wenn eine Zweitwohnung bezogen wird, um mehr Nähe zum Arbeitsplatz zu schaffen, können die Umzugskosten ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
- Umzug nach Auslandsaufenthalt: Sollten Sie für eine gewisse Zeit im Ausland gelebt haben und nun aufgrund einer neuen Stelle wieder nach Deutschland ziehen, können die Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Umzug aus privaten Gründen
Umzugskosten, die aufgrund eines privaten Umzugs entstehen, können in bestimmten Fällen und in Teilen von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählt beispielsweise, wenn Ihnen Ihr Vermieter kündigt. Außerdem können außergewöhnliche Belastungen, verursacht durch eine Krankheit oder einen Unfall, als Grund für eine steuerliche Entlastung bei den Umzugskosten angegeben werden.
Sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?
Umzugskosten können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden, womit jedoch keine Gesamtkostenerstattung einher geht. Ferner können nur ganz bestimmte Kosten steuerlich abgesetzt werden. Hierzu zählt zum Beispiel die Maklergebühr für Mietimmobilien, doppelte Mietzahlungen bis zu sechs Monaten und Transportkosten für den Umzug.
Um Ihnen neben einer finanziellen Entlastung den Organisationsaufwand eines Umzugs zu erleichtern, bietet es sich an, ein professionelles Umzugsunternehmen zu engagieren. Umzüge Münster unterstützt Sie auf Wunsch bei allen Schritten der Planung und Durchführung Ihres Umzugs. Kontaktieren Sie uns gerne!