Als Arbeitnehmer umzuziehen bereitet in der Regel keine großen Sorgen. Ein Umzug mit Hartz IV hingegen ist häufig weniger unkompliziert sein. Durch fehlende finanzielle Mittel gestaltet sich ein Umzug für Hartz IV-Empfänger oftmals schwierig. Es ist insbesondere schwer eine Wohnung zu finden, deren Kosten die Vorgaben der Arbeitsagentur erfüllen. Zudem ist ein Umzug an sich aufwendig und mit Kosten verbunden, die ein Arbeitsloser ohne Unterstützung in der Regel nicht selbst stemmen kann.
Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Umzug mit Hartz IV mithilfe der Agentur für Arbeit abzuwickeln. Das Jobcenter unterstützt Hartz IV-Empfänger finanziell bei Umzügen, sodass der Umzug möglich und stressfrei wird.
Diese Richtlinien gelten
Ob und inwieweit der Umzug mit Hartz IV vom Arbeitsamt finanziell unterstützt wird, hängt von dem Grund des Umzugs ab. Hierbei wird differenziert zwischen einen Umzug, der auf Veranlassung des Jobcenters geschieht und einem Umzug aus persönlichen Gründen. Besonders bei freiwilligen Umzügen ist zu beachten, bei welchen Gründen das Arbeitsamt die Umzugskosten erstattet. In folgenden Fällen übernimmt das Arbeitsamt einen Umzug mit Hartz IV:
- Der Vermieter kündigt die bisherige Wohnung
- Ein neuer Arbeitsplatz an einem anderen Ort
- Familienzuwachs
- Scheidung und ein damit einhergehender Auszug
- Unbewohnbarkeit der Wohnung durch Erscheinungen wie Schimmel
Trotz der offensichtlichen Gründe für eine Erstattung des Umzugs, ist ein solcher Umzug erst zu planen, wenn die Genehmigung des Arbeitsamts tatsächlich vorliegt. Es wird schließlich immer im Einzelfall entschieden, sodass man ohne Genehmigung zunächst nicht sichern sein sollte, ob und wie viel erstattet wird. Als Beispiel dafür kann angeführt werden, wenn es nur eine „Aussicht“ auf einen neuen Arbeitsplatz an einem anderen Ort gibt. Ist der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben, kann das Arbeitsamt nicht davon ausgehen, dass der Hartz IV-Empfänger dort tatsächlich ein Arbeitsverhältnis beginnt. Zudem zählen beispielsweise Mängel der Wohnung, die beseitigt werden können, ebenfalls nicht zu den Gründen, die zu einer finanziellen Unterstützung des Arbeitsamtes führen.
Unterstützung durch das Arbeitsamt bei einem Umzug mit Hartz IV
Sobald das Jobcenter den Umzug mit Hartz IV genehmigt hat, kann der Umzug geplant werden. Hierbei gilt, dass der Hartz IV-Empfänger sich eigenständig um die Organisation des Umzuges kümmern muss. Darüber hinaus müssen die Kosten für den Umzug so gering wie möglich gehalten werden. Um das zu gewährleisten, müssen dem Jobcenter mindestens drei Kostenvorschläge von unterschiedlichen Umzugsunternehmen vom Hartz IV-Empfänger vorgelegt werden. So kann der günstigste Umzug herausgefiltert werden. Die gesamten Umzugskosten erstattet Ihnen das Arbeitsamt allerdings nur bei Gründe wie eine starke krankheitsbedingte Einschränkung. In diesem Falle werden die gesamten Kosten für ein arrangiertes Umzugsunternehmen vom Arbeitsamt übernommen. Umzüge Münster steht Ihnen in diesem Fall als professionelles Umzugsunternehmen zur Verfügung. So wird Ihr Umzug unkompliziert und professionell. Sollten Sie gesundheitlich fit sein, übernimmt das Arbeitsamt allerdings nur die günstigsten Angebote für zum Beispiel den Umzugswagen, Umzugskartons und die Sperrmüllentsorgung. Alles weitere für den Umzug muss dann selbst organisiert werden.
Benötigen auch Sie Hilfe bei Ihrem Umzug und haben bereits die Genehmigung vom Arbeitsamt? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie bei Ihrem individuellen Umzug!