Die neue Traumwohnung ist gefunden? Klasse – nun noch schnell die alte Wohnung kündigen und den Umzug organisieren. Doch nicht so schnell. Es gibt einiges zu beachten, wenn man ein Mietverhältnis kündigen möchte. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben diverse Rechte und Pflichten, welche es zu beachten gilt. Wir klären auf, worauf man als Mieter oder auch als Vermieter achten muss.
Welche Voraussetzungen gibt es, wenn man ein Mietverhältnis kündigen möchte?
Als Mieter einer Wohnung kann man den bestehenden Mietvertrag ohne weitere Begründung kündigen. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen im Kündigungsschreiben enthalten sind. Folgende Informationen sollten im Kündigungsschreiben enthalten sein:
- Anschrift des Vermieters
- Zeitpunkt der Kündigung
- Adresse der Mietwohnung (mit Stockwerk)
- Aufforderung an Vermieter, die Kündigung zu bestätigen (worauf allerdings kein Rechtsanspruch besteht)
- Vermerk zur Kontaktaufnahme, um einen Übergabetermin zu vereinbaren
- Unterschrift aller Hauptmieter
Als Vermieter ist eine Kündigung des bestehenden Mietvertrages ohne Begründung unzulässig. Es müssen bestimmte Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung des Vermieters vorliegen. Klassische Gründe hierfür sind eine (schwerwiegende) Vertragsverletzung des Mieters. Außerdem zählen wirtschaftliche Gründe sowie Eigenbedarf zu den triftigen Gründen.
Welche Fristen müssen eingehalten werden beim Mietverhältnis kündigen?
In der Regel gibt es für Mieter mit unbefristetem Mietvertrag eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Festgelegt ist dies in §573c Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Auf der Vermieterseite sieht die Regelung etwas anders aus. Die Kündigungsfrist des Vermieters richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses, sprich wie lange das Mietverhältnis bereits andauert. Die anfängliche Frist beträgt drei Monate. Die Kündigungsfrist verlängert sich nach fünf sowie nach acht Jahren um jeweils drei Monate. Zudem muss eine der oben bereits erwähnten Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Vermieter eine Kündigung aussprechen kann. Bei einer Mietdauer von über zehn Jahren gibt es eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Allerdings gilt dies nur bei Mietverträgen, welche vor dem Herbst 2001 geschlossen wurden.