Oftmals ist unklar, wann man als Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub hat. Habe ich zum Beispiel einen Urlaubsanspruch aufgrund meines Umzugs? Prinzipiell nein, denn es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers Ihnen Urlaub oder explizit Sonderurlaub für einen Umzug zu genehmigen.
Entgegen der verbreiteten Meinung besteht gesetzlich schließlich kein Urlaubsanspruch bei einem Umzug. Grundsätzlich kann man sich demnach nicht einfach für ein oder zwei Tages des Umzuges unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Somit müssen die meisten Berufstätigen entweder am Wochenende umziehen oder einen ihrer Urlaubstage für den Umzug verwenden. Optimal ist diese Lösung für viele allerdings nicht, da so wertvolle Urlaubstage und Erholungsstunden verloren gehen. Dennoch ist zu beachten, dass das Arbeitsrecht einen Sonderurlaub nur aus ganz bestimmten Gründen vorsieht.
Wann habe ich Anspruch auf Sonderurlaub für meinen Umzug?
Obwohl prinzipiell kein Sonderurlaub für einen Umzug eingereicht werden kann, gibt es entweder vertragliche Regelungen oder Ausnahmefälle für einen Urlaubsanspruch bei einem Umzug. Um zu prüfen, ob vertragliche Regelungen einen Anspruch auf Sonderurlaub festschreiben ist folgendes zu beachten: Gibt es entsprechende Betriebsvereinbarungen? Sieht der eigene Arbeitsvertrag Regelungen für einen Umzug vor? Oder hat man einen Tarifvertrag, in dem häufig ein Sonderurlaub fest vorgesehen ist? So können Sie bereits selbst prüfen, ob es möglich ist einen Antrag auf Sonderurlaub für Ihren Umzug zu stellen.
Urlaubsanspruch durch beruflich bedingten Umzug
Sollten Sie einen bei einem neuen Arbeitgeber in einer neuen Stadt anfangen, kann es sein, dass Ihnen hierfür Sonderurlaub genehmigt wird. Vor allem dann, wenn zwischen der Beendigung des alten und der Aufnahme des neuen Arbeitsverhältnisses nur ein Wochenende liegt. In diesem Fall können Sie versuchen einen Sonderurlaub genehmigt zu bekommen.
Dahingegen besteht jedoch keine Möglichkeit für einen Sonderurlaub, sollten Sie innerhalb des Unternehmens den Dienstort wechseln. In diesem Fall besteht allerdings die Möglichkeit unbezahlt freigestellt zu werden, um den Umzug an die neue Dienststelle zu organisieren und durchzuführen. Auch das ist jedoch vom jeweiligen Arbeitgeber und Arbeitsvertrag abhängig. Darüber hinaus besteht besonders in großen Unternehmen teilweise die Möglichkeit, anteilig finanzielle Unterstützung für den berufsbedingten Umzug zu erhalten. Im Falle eines Standortwechsels werden manchmal Mitarbeiterumzüge durch das Unternehmen unterstützt.
Umzugsstress vermeiden mit Hilfe von Umzüge Münster
Damit Sie Ihre wertvollen Urlaubstage nicht für einen Umzug verwenden müssen und der Umzug an sich nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, bietet sich professionelle Unterstützung durch ein Umzugsunternehmen an. Umzüge Münster ermöglicht Ihnen einen unkomplizierten und schnellen Umzug. So bleibt Ihnen mehr Zeit auf der Arbeit und vor allem Stress erspart. Auf Wunsch übernehmen unsere Umzugshelfer alle Schritte Ihres Umzugs für Sie – von Montagearbeiten, Verpacken und Transport bis Aufbauen der Möbel und Auspacken der Kartons. Gerne greifen wir Ihnen auch nur bei spezifischen Schritten Ihres Umzugs unter die Arme. So garantieren wir Ihnen eine optimale Unterstützung bei Ihrem Umzug. Durch unseren effizienten Umzugsservice müssen Sie eventuell gar keinen Urlaub einreichen, indem wir das meiste Ihres Umzugs übernehmen.
Planen auch Sie demnächst einen Umzug? Dann kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie gerne!